Cannabis auf Rezept, aber aus dem Tresor -- Medienschau

Inzwischen hat es sich durch einige Medien herumgesprochen: Eine 51jährige MS-Patientin aus Baden-Württemberg darf sich unter strengsten Auflagen Cannabis legal in der Apotheke kaufen -- eine Einzelfallentscheidung der Bundesopiumstelle.

Kommentare


Wie kann so etwas eine "Einzelfallentscheidung" sein?!

#1 26. August 2007 (Antwort)

Ahmed Kadyrow

"Einzelfallentscheidungen berücksichtigen immer
die speziellen Gegebenheiten und Sonderheiten eines Falles,
die persönlichen Umstände der beteiligten Personen und auch
das kulturelle und soziale Umfeld."
(Wikipedia)

Eine solche Entscheidung gleich auf alle >100Tsd MS-Erkrankten in Deutschland beziehen zu wollen, wäre vielleicht auch etwas viel für den ersten Schritt ...

#1.1 27. August 2007 (Antwort)

Achim

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